Aktuelles

Was bei uns aktuell so los ist, erfahren Sie hier. Ob Feste, Jubiläen oder Besuchsinformationstage – auf dieser Seite finden Sie immer die neuesten Informationen. Vorbeischauen lohnt sich immer.


 


Bitte beachten Sie folgende Neuerung: Ab sofort sind Besuche an den gewohnten Tagen nur noch ab 13 Uhr buchbar! Besuche im Festsaal sind immer nur zur vollen Stunde möglich.

Beim Betreten der Einrichtung ist eine FFP2 Maske zu tragen, welche Sie selbst mitbringen! Hierbei gelten keine Ausnahmeregelungen. Für Testungen seien Sie bitte 20 Minuten früher vor Ort.

Ausgangssituation
Die weltweite Pandemie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 ist weiterhin nicht gebannt.
Besonders die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen sind dabei eine besonders gefährdete Gruppe; ihr Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist überdurchschnittlich hoch.

Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Einrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und z.T. nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. Diese Situation erfordert den Einsatz breitgefächerter Strategien für die Prävention des Auftretens und der Weiterverbreitung einer COVID-19-Erkrankung innerhalb der Einrichtung sowie nach extern.

Allgemeine Regelungen des Schutzkonzeptes

Besucherinformation:
Seit dem 28.10.2020 bekommen die Besucher unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Einrichtung zu betreten.

Die Angehörigen / Bezugspersonen werden über die Besuchsregeln über die Homepage, bei Terminvereinbarung und per Aushang am hierfür vorgesehenen Eingang informiert.

Bei Auftreten eines meldepflichtigen Infektionsgeschehens bei den Bewohnern haben jegliche Besuche zumindest bis zu einer erfolgten Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu unterbleiben.

Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Auto sollten möglichst vermieden werden, wenn sich dieses nicht verhindern lässt, muss der Bewohner einen MNS für die Fahrt tragen.

Besucherkreis:
Besuchspersonen mit akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen dürfen den Garten, bzw. die Einrichtung in keinem Fall betreten.

Besuchspersonen mit einschlägigen Symptomen ist das Betreten der Einrichtung nicht gestattet.

Besucheranzahl:
Die Anzahl der gleichzeitigen Besucher pro Bewohner ist grundsätzlich auf eine und dieselbe Person zu begrenzen (und ggf. einer Begleitperson). Dieses gilt nicht, wenn der Bewohner in der Einrichtung besucht wird, dort ist ein Besucher erlaubt.

Besuchsintervalle:
Besuche sind ausschließlich Montag bis Freitag und NUR mit Termin möglich. Hierbei darf ein und die selbe Person pro Woche einmal zu Besuch kommen.

Zeitrahmen und -korridore:
Die Besuchszeiten im Veranstaltungsaal sind von Montag bis Freitag 10:00 – 16:00 Uhr möglich, außer am Wochenende und an Feiertagen.

Zusätzlich werden Besuchszeiten für berufstätige Angehörige jeweils Dienstag von 16.30-17.30 Uhr
angeboten.
Die Besuchsdauer sollte 30 Minuten nicht überschreiten.

Die Besuche für immobile oder palliative Bewohner, die auf den Wohnbereichen stattfinden, sollten die Dauer von einer halben Stunde nicht überschreiten und in der Zeit von Montag bis Freitag von 10.00 – 16.00 Uhr erfolgen.

Je Wohnbereich ist gleichzeitig ein Besuch für immobile oder palliative Bewohner pro Stunde möglich.

Spaziergänge mit den Bewohnern außerhalb des Geländes, können Montag bis Freitag ab 10.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt werden.

Jeder Besuch/Spaziergang ist grundsätzlich spätestens am Vortag telefonisch mit den Verwaltungsmitarbeiter/ abzuklären.

Die Mitarbeiter des Hauses (Verwaltung) führen eine Terminliste zur Planung der Besuche und ein Besucherprotokoll als Nachweis des Besuchs. Täglich wird von der Verwaltung die tagesaktuelle Terminliste an die Wohnbereiche und an die Betreuung zur Planung und Vorbereitung der Besuchstermine gefaxt. .Die Bewohner werden mit den notwendigen Hilfsmitteln (Hörgerät, Sehhilfe, Gehhilfe) zum geplanten Termin zu den Mitarbeitern in der „Guten Stube“ begleitet.

Mitbringen von Geschenken oder Aufmerksamkeiten
Mitgebrachte Geschenke werden nicht direkt in die Hand des Bewohners vom Besucher übergeben. Diese werden in der „Guten Stube“ bei dem anwesenden Mitarbeiter abgegeben und von den Mitarbeitern des Wohnbereiches für den jeweiligen Bewohner mitgenommen. Dies ist nur montags-freitags von 10 - 12 Uhr sowie 13 - 16 Uhr möglich.

Besuchertoiletten
Beim Töpferhaus befindet sich direkt eine Toilette, welche genutzt werden kann.

Regelungen des Schutzkonzepts für mobile bzw. bedingt mobilitätseingeschränkte Bewohner
Grundsätzlich gilt: Der Innenhof wird durch den rechten Nebeneingang (Eingang Betreutes Wohnen)
betreten und auf dem linken Nebeneingang (Tiefgarage) wieder verlassen. Die „Gute Stube“ wird
durch den rechten Nebeneingang betreten und auf dem linken Nebeneingang wieder verlassen (s.
Beschilderung).
Die „Gute Stube“ ist im oben genannten Zeitraum, in dem Besuchstermine möglich sind, besetzt.

Die Besucher werden beim Eintreffen in der Pflegeeinrichtung durch Mitarbeitende der Einrichtung empfangen und in die erforderlichen Schutzbestimmungen (Hygieneregeln, Abstandsgebot, Tragen von PSA, Besuchsdauer, direktes Aufsuchen des Gartens usw.) eingewiesen.

Um ein Unterschreiten des Mindestabstands jederzeit zu vermeiden (z.B. im Falle eines plötzlichen Hilfebedarfs) ist die rasche Verfügbarkeit eines Mitarbeitenden der Einrichtung für die Dauer des gesamten Besuchs sichergestellt (in Sichtweite).

Das Verlassen des Innenhofs erfolgt auf direktem Weg durch die Tiefgarage.

Angehörige / Besucher, etc. dürfen die Einrichtung/ Wohnbereiche nicht alleine betreten.

Zwischen den Besuchen ist der Raum ausreichend zu lüften. Die Kontaktflächen sind nach Ende des Besuchs desinfizierend zu reinigen.

1. Besuche im Innenhof bzw. im Veranstaltungssaal der Einrichtung
Die Besuche können im Innenhof oder im Veranstaltungssaal der Einrichtung erfolgen. Es stehen Tische zur Verfügung, beim Besuch ist auf den Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern ist zu achten. Ebenfalls sind Tische im Innenhof auf der Terrasse aufgestellt, auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern.

Die Anmeldung zum vorher vereinbarten Termin erfolgt über den Innenhof. Es ist eine Wartezone vor dem Raum „Gute Stube“ eingerichtet. Um eine „Traubenbildung“ zu vermeiden, sollten sich die Besucher maximal 5 Minuten vor dem Termin im Innenhof einfinden. Beim Warten ist auf einen Abstand von mindestens 1,5 - 2 Metern zu achten, die Besucher werden hierauf hingewiesen.

Die Besucher werden in der „Guten Stube“ von einem Mitarbeiter in die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln eingewiesen, die Kenntnisnahme und Einhaltung der Vorgaben bestätigt der Besucher in dem hierfür erstellten Formular. Anschließend wird der Besucher zum Fest-Zelt bzw. an einen freien Tisch auf der Terrasse begleitet, um sicherzustellen, dass sich die Wege zwischen Besuchern sowie Mitarbeitern hierbei nicht kreuzen. Die Kontaktflächen werden nach dem Besuch desinfiziert. Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sind aufgestellt.

2. Besuche im Bewohnerzimmer (ausschließlich für immobile und palliative Bewohner)
Ausschließlich für immobile und palliative Bewohner können Besuche auch im Bewohnerzimmer unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen stattfinden; bei Doppelzimmerbelegung ist der Besuch im Bewohnerzimmer grundsätzlich jeweils für einen Bewohner im Einvernehmen mit dem jeweils anderen Bewohner unter Wahrung der Privatheit / Diskretion sowohl für die besuchte und besuchende Person anzustreben.

Die Besucher kommen ebenfalls über den Innenhof und stellen sich in der Anmeldezone unter Einhaltung des oben genannten Abstands an. Die Anmeldung und Einweisung in die erforderlichen Schutzbestimmungen (Hygieneregeln, Abstandsgebot, Tragen von PSA, Besuchsdauer) erfolgt, wie oben beschrieben, durch den Mitarbeiter in der „Guten Stube“. Nach der Anmeldung wird der Besucher im ausgewiesenen Wartebereich abgeholt.
Die Kontaktdaten, Dauer des Besuchs und die Einweisung in die Schutzmaßnahmen wird auf dem Formblatt „Besucherprotokoll“ zur Nachvollziehbarkeit dokumentiert.
Alle Besucher haben vor ihrem Besuch angemessene Hygienemaßnahmen zu treffen und während der gesamten Dauer des Besuchs mindestens einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Die Besucher bringen ihren eigenen Mundschutz mit

Jeder Besucher wird nach Einweisung in die Hygiene und Unterschrift auf dem Formblatt von einem Mitarbeiter auf direktem Weg zum Bewohnerzimmer begleitet. Der Mitarbeiter übernimmt hierbei eine Art „Lotsenfunktion“ und stellt sicher, dass der direkte Weg eingehalten wird und der Besucher jederzeit einen Abstand von 1,5 - 2 Meter zu anderen Bewohnern und Mitarbeitern einhält. Der Besuch im Bewohnerzimmer ist nach Absprache maximal für 30 Minuten möglich. Der Besucher wird anschließend wieder auf direktem Weg zum Ausgang der Einrichtung begleitet. Aus diesem Grund wird auf gesondert markierte Laufwege und Absperrungen in der Einrichtung verzichtet.

Der Zugang zu den Bewohnerzimmern erfolgt über das Treppenhaus oder bei geheingeschränkten Besuchern über den Aufzug bei der AIP. Dabei wird der Besucher von einem Mitarbeiter begleitet. Der terminierte Zugang erfolgt immer einzeln und minimiert die Begegnung mit anderen Personen innerhalb der Einrichtung.

Bei den Besuchen im Bewohnerzimmer, hält der Besucher seinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu jeder Zeit angelegt. Eine hygienische Händedesinfektion erfolgt bei dem Betreten der Einrichtung und erneut vor dem Betreten des Bereiches. Desinfektionsmittel hält die Einrichtung vor. Der Mindestabstand zwischen Besuchen und Bewohnern, sowie Mitarbeitern der Einrichtung, ist bei Besuchern möglichst durchgehend einzuhalten.

Die Einrichtung empfiehlt, nach Möglichkeit bei Besuchen die Balkone der Bewohnerzimmer zu nutzen. Die Zimmer sind nach jedem Besuch zu Lüften (Sicherstellung durch Pflegepersonal). Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln werden aufgestellt

3. Spaziergänge außerhalb der Einrichtung
Die Bewohner können Spaziergänge mit Angehörigen/ Besuchern außerhalb der Einrichtung wahrnehmen. Der Bewohner und der Besucher werden vor dem Verlassen der Einrichtung im Festsaal in die Hygiene- und Verhaltensregeln eingewiesen, dieses wird per Unterschrift protokolliert. Der Spaziergang ist unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben sowohl auf dem Gelände als auch außerhalb des Geländes möglich. Bei Rückkehr des Bewohners wird die Rückkehr dokumentiert.

Bewohner, die in der Lage sind, die geltenden Hygieneregeln einzuhalten, können ohne Begleitung die Einrichtung verlassen. Das Verlassen und die Rückkehr werden ebenfalls dokumentiert.

Regelungen des Schutzkonzepts für immobile Bewohner
Bei Bewohner, die aufgrund ihres körperlichen Zustands als überwiegend oder vollständig immobil zu betrachten sind und bei denen eine Rollstuhl- bzw. Pflegerollstuhlfähigkeit nicht gegeben ist, ist die Ermöglichung eines Besuchs auch aufgrund des in der Regel schlechteren Allgemeinzustandes und des nochmals erhöhten Risikos im Falle einer COVID-19-Erkrankung sorgfältig abzuwiegen.

Vorzugsweise wird die Möglichkeit der elektronischen Kommunikationswege, z.B. mittels Telefons bzw. Videotelefonie (z.B. Skype) angeboten.


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